Einstimmig wurde
beschlossen, bei Errichtung des Kanals bzw. bei sonstigen baulichen Änderungen
im Bereich des Parkplatzes St. Johannes – Straße alternativ bei Einreichung eines Bauantrages
für die Bebauung des Bauplatzes St. Johannes – Straße 13 die
Erschließungsanlage so zu ergänzen, dass diese dem Bebauungsplan insoweit
entspricht, dass der Grünstreifen beseitigt wird und über eine befestigte
(asphaltierte oder gepflasterte) Fläche in einer Breite von 3 Meter Zufahrt zum
Grundstück Flur-Nr. 2140/9 der Gemarkung Heimbuchenthal genommen werden kann.
Momentan ergibt sich aus der Sicht des Gemeinderates kein Handlungsbedarf.
Handlungsbedarf wäre dann gegeben, wenn tatsächlich an gemeindlichen
Erschließungsanlagen sowieso Baumaßnahmen ausgeführt werden oder aber wenn der
Eigentümer eine Bebauung oder Nutzung des Grundstückes Flur-Nr. 2140/9
aufnehmen möchte.