Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Einstimmig wurde beschlossen, bei Errichtung des Kanals bzw. bei sonstigen baulichen Änderungen im Bereich des Parkplatzes St. Johannes – Straße  alternativ bei Einreichung eines Bauantrages für die Bebauung des Bauplatzes St. Johannes – Straße 13 die Erschließungsanlage so zu ergänzen, dass diese dem Bebauungsplan insoweit entspricht, dass der Grünstreifen beseitigt wird und über eine befestigte (asphaltierte oder gepflasterte) Fläche in einer Breite von 3 Meter Zufahrt zum Grundstück Flur-Nr. 2140/9 der Gemarkung Heimbuchenthal genommen werden kann. Momentan ergibt sich aus der Sicht des Gemeinderates kein Handlungsbedarf. Handlungsbedarf wäre dann gegeben, wenn tatsächlich an gemeindlichen Erschließungsanlagen sowieso Baumaßnahmen ausgeführt werden oder aber wenn der Eigentümer eine Bebauung oder Nutzung des Grundstückes Flur-Nr. 2140/9 aufnehmen möchte.