Einstimmig wurde beschlossen, seitens der Gemeinde die Sperrung des Kirchpfades auf Höhe des Anwesens Hessenthaler Weg 7, Flur-Nr. 284, anzuordnen, bzw. der schon ausgesprochenen Sperrung zuzustimmen.
Einstimmig wurde beschlossen, seitens der Gemeinde die Sperrung des Kirchpfades auf Höhe des Anwesens Hessenthaler Weg 7, Flur-Nr. 284, anzuordnen, bzw. der schon ausgesprochenen Sperrung zuzustimmen.