Einstimmig wurde
beschlossen an der Mühlgasse das Gesamtgewicht auf 6 to zu beschränken und
Schrittgeschwindigkeit anzuordnen.
Die Anordnungen von
Schrittgeschwindigkeit erfolgt auch für die Brücken in den Straßen Zum Feld und
der Hofgasse.
Einstimmig wurde
beschlossen an der Mühlgasse das Gesamtgewicht auf 6 to zu beschränken und
Schrittgeschwindigkeit anzuordnen.
Die Anordnungen von
Schrittgeschwindigkeit erfolgt auch für die Brücken in den Straßen Zum Feld und
der Hofgasse.