Einstimmig beschloss
der Gemeinderat, dass mit Wirkung vom 1.1.2009, das für die Nutzung schon ab
14:00 Uhr des Vortages der entsprechende Veranstalter jeweils 50 % der normalen
Tagesgebühr zahlen muss.
Bei der
Vertragsvereinbarung ist die Frage, ob am Vortag schon Vorbereitungen getroffen
werden zu klären, dann müsste jeweils die Gebühr zu erheben sein.