Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass der Bürgermeister beauftragt wird, mit Herrn Andreas Englert über den Kompromissvorschlag zu sprechen und dessen schriftliche Stellungnahme einzuholen. Sollte Herr Englert einer Reduzierung zustimmen, kann diese vom Planer gezeichnet und dargestellt werden. Falls nicht, ist die Verwaltung ermächtigt zusammen mit dem Ortsplaner die öffentliche Auslegung und die Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes vom 17.06.08 in die Wege zu leiten.  Eine persönliche Beteiligung von anwesenden Gemeinderäten war nicht gegeben.

 

 

III.       Schreiben von Herrn Thomas Schippler vom 21.07.2008

 

 

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung hatte sich auch Herr Thomas Schippler, St. Johannes-Str. 8, Eigentümer des Grundstückes Flur-Nr. 3081 der Gemarkung Heimbuchenthal mit Schreiben vom 21.07.08 gemeldet. Herr Thomas Schippler teilte folgendes mit: „Hiermit lege ich Einspruch gegen den aktuellen Entwurf des Bebauungsplanes Mitteldorf ein und beziehe mich auf die Zusage, dass der Planentwurf vom Januar 2001 berücksichtigt werden sollte. Ich fordere den Gemeinderat auf, die Zusage einzuhalten und fordere alternativ die Kostenübernahme für einen neuen Bauplan der dem aktuellen Bebauungsplanentwurf entspricht und der Grunddienstbarkeit, die ich damals im Auftrag der Gemeinde eintragen lassen sollte. Um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden biete ich alternativ der Gemeinde an, mein Grundstück zu einem fairen Preis abzukaufen (86 Euro / pro Quadratmeter)“.


Im Rahmen der Beurteilung führte Architekt Schäffner folgendes aus:

Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.06.08. Am 01.06.07 hat der Gemeinderat die Aufhebung des früheren Bebauungsplanes mit der Festsetzung „Dorfgebiet“ im Zusammenhang mit der Normenkontrollsache Manfred Kempf beschlossen. Maßgebend für die Beurteilung eines Bauantrages ist der neue Bebauungsplan mit der Festsetzung allgemeines Wohngebiet. Eine neue Situation entsteht, wenn der Gemeinderat dem Einspruch von Herrn Schippler entspricht. Der Ortsplaner meinte, dass diese Wandhöhe eigentlich nicht gehe. Auch im Hinblick darauf, dass max. 2 Wohnungen verwirklicht werden könnten, sind 4 Geschosse viel zu teuer. Kompromisslösungen werden dahin denkbar, dass man entweder die Kosten für einen neuen Bauplan übernimmt oder das Grundstück von Herrn Schippler entsprechend dem Angebot kaufe. Es sei Sache der Gemeinde zu überlegen, ob man den Planungsaufwand irgendwie ersetzen könne. Fakt sei jedenfalls, dass es keine Rechtskraft für den alten Bebauungsplan und auch keine Rechtskraft bislang für einen neuen Bebauungsplan gebe. Es wurde deutlich, dass Herr Schäffner nicht dafür war, dass eine viergeschossige Bebauung mitten im Baugebiet ermöglicht werde. Dies gehe schon von den seitlichen Anschlüssen und dem jetzt gefundenen Lösungskonzept für eine  verträgliche Lösung, auch von der talseitigen Ansicht mit Auffüllungen und Abböschungen nicht. Dieter Schäfer sah dies genauso und verwies auf das Beispiel der Häuser direkt unterhalb des Haus des Gastes in Mespelbrunn. Es sehe einfach schrecklich aus, wenn 4 oder 5 Geschosse talseitig verwirklicht würden.

Zum Einspruch Schippler will man versuchen das Problem auf andere Art und Weise zu lösen. Der Bebauungsplan  wird jedenfalls nicht geändert.

Der 1. Bürgermeister merkte noch bezogen auf den Einspruch von Herrn Kempf bezüglich angeblicher Bausünden persönlich an, dass er einen genehmigten Bauplan für sein Wohnhaus habe.

Der Bürgermeister dankte Frau Richter und Herrn Schäffner für die sehr gut vorbereiteten und sachkundigen Erläuterungen und verabschiedete diese aus der Sitzung.