Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

1.      Der Fortführungsnachweis Nr. 471 der Gemarkung Wintersbach wird genehmigt.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt die Verschmelzung der dann der Gemeinde gehörenden zusammenhängenden Grundstücke Fl.-Nrn. 992/1, 994/1 und 990/2 der Gemarkung Wintersbach zu beantragen.

Einstimmig wurde der Beschlussvorschlag angenommen.