1. Der
Fortführungsnachweis Nr. 471 der Gemarkung Wintersbach wird genehmigt.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt die Verschmelzung der dann der Gemeinde gehörenden
zusammenhängenden Grundstücke Fl.-Nrn. 992/1, 994/1 und 990/2 der Gemarkung
Wintersbach zu beantragen.
Einstimmig wurde der Beschlussvorschlag angenommen.