Über den Antrag von Robert Elbert wurde kurz diskutiert.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass künftig auch alle im
Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereichten Baupläne von der Verwaltung
auf die Einhaltung des Bebauungsplanes zu überprüfen sind. Werden Abweichungen
festgestellt, sind Bauherr und Architekt jeweils unverzüglich darüber zu
benachrichtigen, dass kein Genehmigungsfreisteller, sondern Abweichungen vom
Bebauungsplan vorliegen.