Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:
1. Für
den im Grundstück Flur-Nr. 142 auf eine Länge von etwa 35 Metern und mit zwei
Kanalschächten vorhandenen Kanal wird eine Grunddienstbarkeit eingetragen. Es
gelten die üblichen Regelungen für die Zahlung der Entschädigung. Die einmalige
Entschädigung beträgt 20 % des Verkehrswertes zuzüglich eines Festbetrages für
die Schächte. Eine entsprechende Grunddienstbarkeit wird notariell mit der
Eigentümerin vereinbart. Die Kosten des Notars und des Vollzugs trägt die
Gemeinde Heimbuchenthal.
2. Dem
Bauvorhaben von Frau Silvia Hegmann wird zugestimmt.
Einstimmiger Beschluss .