Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:

1.      Für den im Grundstück Flur-Nr. 142 auf eine Länge von etwa 35 Metern und mit zwei Kanalschächten vorhandenen Kanal wird eine Grunddienstbarkeit eingetragen. Es gelten die üblichen Regelungen für die Zahlung der Entschädigung. Die einmalige Entschädigung beträgt 20 % des Verkehrswertes zuzüglich eines Festbetrages für die Schächte. Eine entsprechende Grunddienstbarkeit wird notariell mit der Eigentümerin vereinbart. Die Kosten des Notars und des Vollzugs trägt die Gemeinde Heimbuchenthal.

2.      Dem Bauvorhaben von Frau Silvia Hegmann wird zugestimmt.

Einstimmiger Beschluss .