Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Die Kosten der Straßenbeleuchtung des ausgebauten Abschnitts des Promenadenweges beginnend von der Einmündung Langer Grund bis auf Höhe der Einmündung der Verbindungsstraße zur Hauptstraße am Haus des Gastes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1928 werden gemäß § 6 Nr. 9 der Erschließungsbeitragssatzung im Wege der Kostenspaltung abgerechnet.

Die Kostenspaltung für die Straßenbeleuchtung wird ausgesprochen.

Einstimmig wurde der Beschlussvorschlag bei Abwesenheit von Thomas Bauer angenommen.