Die Verwaltung schlägt folgenden Beschluss vor:
Die Fortführungsnachweise Nrn. 459, 461, 463 und 465
der Gemarkung Wintersbach werden im Vollzug der Ausbaumaßnahme Ortsdurchfahrt
anerkannt und der jeweils amtierende Bürgermeister mit den notwendigen
Beurkundungen zum Vollzug beauftragt.
Einstimmiger Beschluss.