Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Befangen: 0

a)      Der Jahresverlust von 3.711,74 € wird auf neue Rechnung vorgetragen

 

b)      Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind, wie bei den weiteren Betrieben gewerblicher Art der Gemeinde, auch bei der Erdaushubdeponie banküblich zu verzinsen. Anhaltspunkt für die Verzinsung sind 3,5 %-Punkte über dem EZB-Basiszinssatz (2022: -0,88 %).