Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Befangen: 0

a)      Der Jahresabschluss 2022 wird festgestellt.

 

b)      Der Jahresgewinn 2022 in Höhe von 14.306,94 Euro wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

c)       Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen. Anhaltspunkt für die Verzinsung sind 3,5 %-Punkte über dem EZB-Basiszinssatz (2022: -0,88 %)