Mit 9 gegen 6 Stimmen wurde der Beschluss gefasst die
Formulierung wie vom Büro Schäffner vorgeschlagen in die Legende aufzunehmen
und den Bebauungsplan gleichzeitig gemäß § 10 BauGB als Satzung zu beschließen, sowie die Verwaltung mit der
entsprechenden Veröffentlichung zu beauftragen.