Jede/r bei den
Landtags- und Bezirkswahlen 2023 eingesetzte Wahlhelfer/in erhält ein
Erfrischungsgeld in Höhe von jeweils 50,- €. Hierüber erfolgt ein einstimmiger
Beschluss mit 10:0 Stimmen.
Jede/r bei den
Landtags- und Bezirkswahlen 2023 eingesetzte Wahlhelfer/in erhält ein
Erfrischungsgeld in Höhe von jeweils 50,- €. Hierüber erfolgt ein einstimmiger
Beschluss mit 10:0 Stimmen.