Einstimmiger Beschluss (12 : 0 Stimmen) des Gemeinderates, der
Empfehlung des Landeswahlgesetzes zu folgen, einheitlich 50 Euro je Wahlhelfer
zu zahlen.
Einstimmiger Beschluss (12 : 0 Stimmen) des Gemeinderates, der
Empfehlung des Landeswahlgesetzes zu folgen, einheitlich 50 Euro je Wahlhelfer
zu zahlen.