Einstimmiger
Beschluss (12 : 0 Stimmen) des Gemeinderates, dem vorgelegten
Beschlussvorschlag zur Gründung einer interkommunalen Gesellschaft
„Kommunalunternehmen Energiewerk Landkreis Aschaffenburg (ELA) zur Betätigung
im Bereich der Stromerzeugung- und -versorgung“ zuzustimmen:
1. Der Rat der
Gemeinde Mespelbrunn stimmt der Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens
mit dem Arbeitstitel „Energiewerk Landkreis Aschaffenburg“ zu.
2. Der kommunale
Vertreter und die Verwaltung der Gemeinde Mespelbrunn des Kreises Aschaffenburg
wird ermächtigt und beauftragt, das ausgearbeitete Vertragswerk in Form von
Konsortialvertrag und Satzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens zu
unterzeichnen.
3. Der kommunale Vertreter und die Verwaltung der
Gemeinde Mespelbrunn des Kreises Aschaffenburg wird ermächtigt und beauftragt,
zur Anschubfinanzierung des gemeinsamen Kommunalunternehmens in den Jahren
2024, 2025, 2026, 2027 und 2028, bis zu € 20.000,00 im Jahr in das gemeinsame
Kommunalunternehmen einzuzahlen oder über Gesellschafterdarlehen zur Verfügung
zu stellen.
In diesem Zusammenhang informiert die Bürgermeisterin über die Strombeschaffungen der Gemeinde. Der Gemeinde liegt inzwischen das Ergebnis der Bündelausschreibung über die Energieversorgung Main Spessart vor. Für 2024 wurde ein Beschaffungsvertrag abgeschlossen. Der Strompreis liegt netto bei 16,323 Cent pro kWh. Hinzu kommen noch die Aufschläge (Steuer, Netzentgeld etc.) Der Vertrag gilt für ein Jahr.