Es werden folgende
Grundsatzbeschlüsse gefasst, um eine Neuausrichtung der FBG zu bewirken und
deren Erhalt zu gewährleisten:
a) Die Gemeinde verbleibt bei der FBG als
Mitglied.
b) Die Gemeinde überlässt die Abwicklung des
gesamten Holzverkaufs der FBG.
c) Die Gemeinde erklärt sich bereit eine
anteilige Anschubfinanzierung in Höhe von ca. 7.500 Euro zu finanzieren.
Einstimmiger
Beschluss (15 : 0 Stimmen) des Gemeinderates Mespelbrunn.