Das gemeindliche
Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt. Die Mitteilung über die
Genehmigungsfreistellung erfolgt an die Bauherrin. Einstimmiger Beschluss
(12:0).
Das gemeindliche
Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt. Die Mitteilung über die
Genehmigungsfreistellung erfolgt an die Bauherrin. Einstimmiger Beschluss
(12:0).