Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Der Gemeinderat stimmt mit 14 : 0 Stimmen einer Förderung der Maßnahme gemäß den Zuschussrichtlinien in Höhe von 8.281,10 Euro zu. Dem Schützenverein wird zusätzlich die Möglichkeit gewährt, noch den restlichen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.718,90 Euro bei Einreichen entsprechender Belege zu beantragen. Damit ist dann die nach Vereinsförderrichtlinie maximal zulässige Höchstsumme von 10.000 Euro ausgeschöpft.

Ernst Bilz ist von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Der Förderrichtlinie und der darin enthaltene Investitionskostenzuschuss sei im Übrigen eine freiwillige Leistung der Gemeinde, auf die kein Anspruch erhoben werden kann, betont die Bürgermeisterin. Weiter kündigt sie an, die gemeindlichen Vereinsförderrichtlinien im Hinblick auf Zuschüsse von Dritten zu ergänzen. Dies komme zwar nur äußerst selten vor, doch der aktuelle Fall habe gezeigt, dass hier Regelungsbedarf bestehe. Letztlich habe man sich im Gemeinderat dafür entschieden, die derzeit geltende Richtlinie sehr großzügig auszulegen, um den Verein davor zu bewahren, wegen Finanzierungslücken in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Allerdings habe der Verein hier unter Zugzwang gestanden, denn durch den Rückbau der bisherigen Zufahrt habe Handlungsbedarf bestanden, sonst wäre kein Sportbetrieb am Schützenhaus mehr möglich gewesen.

 

Ein entsprechender Beschlussvorschlag der novellierten Vereinsförderrichtlinie soll in einer der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden.