Der Gemeinderat stimmt mit 14 : 0 Stimmen einer Förderung
der Maßnahme gemäß den Zuschussrichtlinien in Höhe von 8.281,10 Euro zu. Dem
Schützenverein wird zusätzlich die Möglichkeit gewährt, noch den restlichen
Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.718,90 Euro bei Einreichen entsprechender
Belege zu beantragen. Damit ist dann die nach Vereinsförderrichtlinie maximal
zulässige Höchstsumme von 10.000 Euro ausgeschöpft.
Ernst Bilz ist von Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Der Förderrichtlinie und der darin enthaltene Investitionskostenzuschuss
sei im Übrigen eine freiwillige Leistung der Gemeinde, auf die kein Anspruch
erhoben werden kann, betont die Bürgermeisterin. Weiter kündigt sie an, die
gemeindlichen Vereinsförderrichtlinien im Hinblick auf Zuschüsse von Dritten zu
ergänzen. Dies komme zwar nur äußerst selten vor, doch der aktuelle Fall habe
gezeigt, dass hier Regelungsbedarf bestehe. Letztlich habe man sich im
Gemeinderat dafür entschieden, die derzeit geltende Richtlinie sehr großzügig
auszulegen, um den Verein davor zu bewahren, wegen Finanzierungslücken in eine
finanzielle Schieflage zu geraten. Allerdings habe der Verein hier unter
Zugzwang gestanden, denn durch den Rückbau der bisherigen Zufahrt habe
Handlungsbedarf bestanden, sonst wäre kein Sportbetrieb am Schützenhaus mehr
möglich gewesen.
Ein entsprechender Beschlussvorschlag der novellierten Vereinsförderrichtlinie soll in einer der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden.