Die Gemeinde
Heimbuchenthal wechselt ab dem Kalenderjahr 2023 mit dem Forstbetrieb gemäß §
24 Abs. 4 UstG von der Durchschnittsbesteuerung in die Regelbesteuerung.
Hierüber erfolgt ein einstimmiger Beschluss (14:0).
Die Gemeinde
Heimbuchenthal wechselt ab dem Kalenderjahr 2023 mit dem Forstbetrieb gemäß §
24 Abs. 4 UstG von der Durchschnittsbesteuerung in die Regelbesteuerung.
Hierüber erfolgt ein einstimmiger Beschluss (14:0).