Beschluss: zur Kenntnis genommen

Für das Kalenderjahr 2023 nimmt der Gemeinderat den Wechsel in die Regelbesteuerung Kraft Gesetztes zur Kenntnis.

 

Für die Kalenderjahre 2024 ff soll für den Forstbetrieb ebenfalls, ggf. auf freiwilliger Basis, die Regelbesteuerung gemäß § 24 Abs 4 UStG angewendet werden.

Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats, die Regelbesteuerung ab 2024 ff auf freiwilliger Basis fortzuführen.