Die Gemeinde
Dammbach wechselt ab dem Kalenderjahr 2023 mit dem Forstbetrieb gemäß § 24 Abs.
4 UstG von der Durchschnittsbesteuerung in die Regelbesteuerung.
Einstimmiger
Beschluss (13:0).
Die Gemeinde
Dammbach wechselt ab dem Kalenderjahr 2023 mit dem Forstbetrieb gemäß § 24 Abs.
4 UstG von der Durchschnittsbesteuerung in die Regelbesteuerung.
Einstimmiger
Beschluss (13:0).