Der Gemeinderat
beschließt mit 13:1 Stimmen dem Antrag zuzustimmen unter folgenden Bedingungen:
- Die Naturschutzbehörde erteilt Einverständnis zur nachträglichen
Aufnahme der Fläche und es erfolgt dadurch keine zeitliche Verzögerung
- Alle hiermit verbundenen Mehrkosten werden durch den Antragsteller
getragen
- Der Antragsteller stellt eigene Flächen zur Realisierung des
erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichs zur Verfügung