Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Der Gemeinderat beschließt mit 13:1 Stimmen dem Antrag zuzustimmen unter folgenden Bedingungen:

 

  • Die Naturschutzbehörde erteilt Einverständnis zur nachträglichen Aufnahme der Fläche und es erfolgt dadurch keine zeitliche Verzögerung
  • Alle hiermit verbundenen Mehrkosten werden durch den Antragsteller getragen
  • Der Antragsteller stellt eigene Flächen zur Realisierung des erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichs zur Verfügung