Geplant ist der Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Am Rosselrain 6. Das neue Wohnhaus wird an das bestehende Gebäude Am Rosselrain 8 angebaut.

 

Laut Bauantrag werden vier Stellplätze auf dem Baugrundstück errichtet. Zwei davon werden in der Garage nachgewiesen, die anderen zwei in der Auffahrt vor der Garage. Da die hinteren Parkplätze nicht mehr erreichbar wären, wenn Autos in der Auffahrt parken, können zwei der Parkplätze nicht als Stellplatz anerkannt werden.
Da der Bebauungsplan pro Wohneinheit nur zwei Stellplätze fordert, kann der Stellplatznachweis als erbracht angesehen werden.
In der Praxis können natürlich trotzdem vier Autos auf den angegebenen Stellplätzen parken.

 

Laut Bebauungsplan ist talseitig eine Wandhöhe von maximal 6,50 m über dem Gelände einzuhalten. Unseren Messungen nach liegt die geplante Wandhöhe ganz knapp darüber (ca. 6,70 m). Falls die Bauaufsicht für die Wandhöhe eine Befreiung fordert, sollte bereits jetzt die Zustimmung zur Befreiung erteilt werden, dass die Genehmigung schnellstmöglich erteilt werden kann.

 

Der Bauausschuss empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Sofern eine Befreiung für talseitige Wandhöhe nötig ist, wird die Zustimmung zu dieser bereits jetzt erteilt.