Das Dachgeschoss des Wohnhauses im Alleenweg 1 soll zunächst abgebrochen und dann neu errichtet werden.

 

Nach Aussage der Bauaufsichtsbehörde ist keine Übernahme der Abstandsfläche auf das gemeindliche Grundstück Hauptstraße 31 notwendig.
Am 12.01.2022 hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung beschlossen, dass er der Grenzbebauung dann zustimmt, wenn die Bauaufsicht bestätigt, dass der Gemeinde durch die Abstandsflächenübernahme keine Nachteile entstehen.
Daher kann dem Antrag jetzt zugestimmt werden.

 

Den Bauantragsunterlagen ist ein Antrag auf Abstandsflächenübernahme auf das gemeindliche Grundstück beigefügt. Dieser wird von der Gemeinde nicht unterschrieben, da keine Abstandsflächen übernommen werden müssen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben zu erteilen.  

 

Udo Bachmann: 18:10 Uhr