Geplant ist der Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten und Garage an das bestehende Wohnhaus Am Rosselrain 19.
Für das Vorhaben wurde im November 2021 bereits ein Vorbescheid erteilt.

 

Im Bebauungsplan ist in Richtung bestehendem Wohnhaus auf dem Grundstück Am Rosselrain 19 eine Garage vorgesehen. Diese sowie die anderen beiden zu errichtenden Stellplätze sollen aber auf der anderen Gebäudeseite (Südseite) errichtet werden. Dies war auch so in der Bauvoranfrage angefragt. Demnach kann dieser Abweichung von den Festsetzungen des B-Plans zugestimmt werden.

 

Weiterhin sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Köhlerei beantragt:

 

Überschreitung der zulässigen Wandhöhe für Quergiebel
Die Wandhöhe der Quergiebel darf 1,00 m über der Wandhöhe des Hauptbaukörpers liegen. Benötigt wird eine Überschreitung vom 0,75 m für den Quergiebel talseitig.

 

Autos für die erste Wohneinheit (50 m²) sollen hintereinander parken
Die Autos sollen hintereinander parken, dass ein entsprechendes Vorgartengrün hergestellt werden kann.
Der Bebauungsplan Köhlerei fordert pro Wohneinheit mindestens zwei Stellplätze und für Wohnungen bis 50 m² mindestens einen Stellplatz. Normalerweise müssen alle Stellplätze unabhängig voneinander erreichbar sein.
Somit können nur zwei unabhängig voneinander anfahrbare Stellplätze anstatt der geforderten drei errichtet werden.
In der Bauvoranfrage wurde für diese Festsetzung bereits eine Befreiung erteilt bzw. in Aussicht gestellt.

 

Dachform Garage Flachdach
Gemäß Bebauungsplan ist die Dachform der Garage der des Wohnhauses anzupassen.
Das Wohnhaus hat ein Satteldach, die Garage ein Flachdach.

Den benötigten Befreiungen kann nach Ansicht der Verwaltung zugestimmt werden.

 

Hinweis
Neben den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird auch eine Abweichung von den Festsetzungen zu den Abstandsflächen in Art. 6 der Bayerischen Bauordnung benötigt.
Die benötigte seitliche Abstandsfläche an der Südseite liegt über der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Am Rosselrain 23 (unbebaut).
Hier müssen die Bauherren noch eine Abstandsflächenübernahme vom Eigentümer des betroffenen Grundstücks einholen. Die Verwaltung wird die Bauherren bzw. das Architekturbüro darauf hinweisen.
Für die Beschlussfassung spielt das allerdings keine Rolle, da dieser Bereich des Bauordnungsrechts (= BayBO) keine Angelegenheit der Gemeinde ist.

 

Der Bauantrag wird im Bauausschuss diskutiert.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem Bauantrag grundsätzlich zuzustimmen, allerdings wird die Befreiung für die Stellplätze kritisch gesehen. Hier erschließt sich dem Bauausschuss die Begründung nicht.

Nach Ansicht des Bauausschusses dürfte es ohne größere Probleme möglich sein, auf der nördlichen Seite noch einen weiteren Stellplatz einzurichten.