Der Gemeinderat stimmt mit 13 : 0 Stimmen den Anfrage des
Bauherrn auf Grenzbebauung durch eine Brandschutzwand sowie Übernahme der
Abstandsflächen zu, falls das Landratsamt Aschaffenburg, Bauamt, der Gemeinde
schriftlich bestätigt, dass der Gemeinde durch die Übernahme der
Abstandsflächen auf dem gemeindlichen Grundstück keine Nachteile bei einer
möglichen Bebauung (Umbau/Anbau etc.) entstehen.
Sollte das Landratsamt dies nicht bestätigen oder einer
anderweitigen Veränderung, wird der Antrag zurückgehalten und dem Gemeinderat
in der Februar-Sitzung wieder vorgelegt.