Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Gemeinderat beschließt einstimmig (13:0 Stimmen) dem Entwurf der neuen Hundesteuersatzung zuzustimmen mit der Ergänzung unter § 2  

9.       Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, sollen eine Steuerbefreuung erhalten. Die Steuerfreiheit wird nur für den ersten Hund gewährt. Alle weiteren Hunde werden mit dem vollen Betrag nach § 5 Abs. 1 dieser Satzung besteuert.

 

Es entfällt hierfür die Ermäßigungsregelung nach § 6, Punkt 2.