Beschluss: zur Kenntnis genommen

Aus dem Bauausschuss wird angeregt, dass bis zur Sitzung nochmals geklärt wird, dass hier keine Verjährung eintritt, dass man evtl. für einen späteren Zeitpunkt einer Bebauung des Grundstücks dann den Rückbau nicht mehr fordern kann.

Falls dem nicht der Fall sein sollte, empfiehlt der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen inkl. Widerrufsrecht zu erteilen.