Sitzung: 08.09.2021 Bau, Energie- und Umweltausschuss Mespelbrunn
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Aus dem Bauausschuss
wird angeregt, dass bis zur Sitzung nochmals geklärt wird, dass hier keine
Verjährung eintritt, dass man evtl. für einen späteren Zeitpunkt einer Bebauung
des Grundstücks dann den Rückbau nicht mehr fordern kann.
Falls dem nicht der
Fall sein sollte, empfiehlt der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen inkl.
Widerrufsrecht zu erteilen.