Einstimmig (12 : 0
Stimmen) beschließt der Gemeinderat, der
vorgelegten Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung
der Gemeinde Mespelbrunn (VES-WAS)
zuzustimmen.
Weiter stimmt der Gemeinderat einstimmig (12 : 0 Stimmen) zu, dass
a) die umlagefähigen Kosten zu 100 Prozent
über Verbesserungsbeiträge erhoben werden.
b) Der
§ 7 – Fälligkeit wird wie folgt geändert:
„Der
Beitrag wird am 15.01.2022 nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
Entsprechendes gilt für Vorauszahlungen.“
c) Die
Verwaltung wird beauftragt, die Verbesserungsbeitragsbescheide noch im Jahr 2021
zu versenden. Fälligkeitsdatum für die Zahlung der Bescheid ist der 15.01.2022.