Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Gemeinderat Heimbuchenthal beauftragt den 1. Bürgermeister alle notwendigen Schritte zum Vollzug des Fortführungsnachweises Nr. 817 der Gemarkung Heimbuchenthal zu unternehmen. Hierzu gehört auch, dass die Gehsteigfläche Flur-Nr 1926/2 mit der übrigen Gehsteigfläche Flur-Nr. 220/20 zu einem Grundstück verschmolzen wird. Der Eigentumsübergang der Stützmauer erfolgt nach Art. 11 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes entsprechend der Baulast. Eine Entschädigung ist deshalb vom Freistaat Bayern für die ihm zugemessene Stützmauer, derzeitige Flur-Nr. 1926/7 nicht an die Gemeinde zu leisten.

Einstimmiger Beschluss.