Der Bauausschuss empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen für diese Bauvoranfrage nicht zu erteilen. Hauptgründe sind zum einen, dass Teile der Anlage höchstwahrscheinlich weiterhin im Außenbereich liegen wie bereits in der vorangegangenen Bauvoranfrage. Zudem passt die geplante Anlage in dieser Größe aus städtebaulicher Sicht nicht zur vorhandenen Umgebungsbebauung.