Der Gemeinderat
beschließt einstimmig (13 : 0 Stimmen), dass der Bauhof noch dieses Jahr die Arbeiten an diesem Weg ausführen
soll. Die Abgrenzung zum Grundstück Hauptstr. 202 soll mittels Tiefbord
erfolgen. Die Oberfläche soll zunächst als Übergangslösung mittels
Frostschutzschicht (Schotter) hergestellt werden. Die Pflasterarbeiten sollen
2022 im Zuge der Sanierung der Hauptstraße erfolgen.
Der Stabmattenzaun soll
erst nach Abschluss der Pflasterarbeiten angebracht werden.