Der Gemeinderat
stimmt der Durchführung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens zu [13:0].
Für den Fall, dass die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erforderlich
ist, erteilt der Gemeinderat vorsorglich einstimmig [13:0] das gemeindliche
Einvernehmen zum Bauvorhaben.