Der Bauausschuss empfiehlt, den Beschluss der April-Sitzung dahingehend zu revidieren, dass die Leerrohre für Glasfaser ausschließlich auf öffentlichem Grund bzw. im Rahmen der Hofangleichung vorverlegt werden. Die Grundstückseigentümer sollen angeschrieben werden: Wer ein Interesse an einem Anschluss bis ins Gebäude hat, kann sich von der ausführenden Firma ein Angebot über die Verlegung machen lassen.

Bei Grundstücken, die an die Grenze gebaut sind (Grenzbebauung, kein Hof, keine Grünfläche) sollte der Anschluss bis ins Gebäude geführt werden.