Seitens des
Gemeinderates bestehen keine Bedenken gegen die Durchführung (Einfriedung des
Grundstücks) und der beantragten Befreiung wird einstimmig (15 : 0 Stimmen) zugestimmt.
Seitens des
Gemeinderates bestehen keine Bedenken gegen die Durchführung (Einfriedung des
Grundstücks) und der beantragten Befreiung wird einstimmig (15 : 0 Stimmen) zugestimmt.