Der Gemeinderat nimmt
dies zur Kenntnis. Gleichzeitig erteilt der Gemeinderat einstimmig (13:0) das
gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag, falls das Landratsamt bei der Prüfung
zu dem Ergebnis kommt, dass hier ein reguläres Genehmigungsverfahren durchgeführt
werden muss.