Einstimmig (13:0)
beschließt der Gemeinderat wie folgt vorzugehen:
Die Bürgermeisterin
wird zunächst beim Eigentümer nachfragen, ob der bestehende Mast für weitere
Nutzungen zur Verfügung steht. Sollte dies möglich sein, wird bis zur nächsten
Sitzung bei einem Ingenieurbüro angefragt, wie hoch das Honorar für eine
Planung mit Kostenschätzung ist.
Sollte es nicht
möglich sein, den vorhandenen Mast zu nutzen, wird vom Förderverfahren Abstand
genommen.