Der Gemeinderat
erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben und stimmt den
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu.
Der Gemeinderat
erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben und stimmt den
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu.