Der Gemeinderat
beschließt einstimmig (13:0) dem Antragsteller ein positives Signal zum
Bauvorhaben zu erteilen. Ein Bauantrag und die Prüfung durch die Untere
Naturschutzbehörde wird folgen.
Der Gemeinderat
beschließt einstimmig (13:0) dem Antragsteller ein positives Signal zum
Bauvorhaben zu erteilen. Ein Bauantrag und die Prüfung durch die Untere
Naturschutzbehörde wird folgen.