a) Der
Jahresabschluss 2019 wird festgestellt.
b) Der Jahresgewinn
2019 in Höhe von 11.225,67 Euro wird der Rücklage zugeführt.
c)
Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen.
Anhaltspunkt für die Verzinsung sind 2,5 %-Punkte über dem EZB-Basiszinssatz
(2019-Wert: -0,88 %).
d) Es wird
beschlossen, dass Gewinne des BgA Wasserversorgung/PV-Anlage bis auf weiteres
stets der Rücklage zugeführt werden.
Hierüber erfolgt ein
einstimmiger Beschluss (13:0).