Der Gemeinderat
Mespelbrunn stimmt einer Förderung der Maßnahme gemäß den Zuschussrichtlinien
zu. Der tatsächliche Zuwendungsbetrag errechnet sich nach Einreichung der
Rechnungsbelege, maximal 10.000,00 Euro.
Die Fördersumme
unterliegt einer Zweckbindungsfrist. Falls sich der Schützenverein vor dem Jahr
2035 auflösen sollte, muss die Zuwendungssumme anteilig an die Gemeinde
zurückerstattet werden.