Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Der Gemeinderat Mespelbrunn stimmt einer Förderung der Maßnahme gemäß den Zuschussrichtlinien zu. Der tatsächliche Zuwendungsbetrag errechnet sich nach Einreichung der Rechnungsbelege, maximal 10.000,00 Euro.

 

Die Fördersumme unterliegt einer Zweckbindungsfrist. Falls sich der Schützenverein vor dem Jahr 2035 auflösen sollte, muss die Zuwendungssumme anteilig an die Gemeinde zurückerstattet werden.