Beschluss: zurückgestellt

Über den Vorschlag der Verwaltung wurde lebhaft diskutiert. Michael Spielmann schlug Vertagung vor. Die Gemeinderäte  hatten den, an der Mustersatzung angelehnten Verordnungstext erst in der Sitzung als Tischvorlage erhalten.

Thomas Ruppert meinte, dass die Gemeinde die Verordnung so nicht erlassen könne. Die Gemeinde selbst räume in ihren Zuständigkeitsbereichen die Gehsteige nicht. Beispielsweise gelte dies für die Frühlingstraße bis zur Kurve Mühlgasse, aber auch in anderen Bereichen.

Waltraud Amrhein hatte Rückfragen zu den Begriffen Vorder- und Hinterlieger.

Alfred Bauer merkte an, dass in der Schmiedshohle die Gemeinde noch nie Winterdienst gemacht habe.

Andree Quatraccioni sprach das Problem des durchlaufenden Gehsteigs an der Wintersbacher Straße im Bereich der Straßeneinmündung Kirchhohle an. Wer sei hier verpflichtet zu Räumen und zu Streuen? Der Bürgermeister sicherte zu, dies zu klären. Nachfragen gab es auch zum Abstellen von Sperrmüll auf den Gehsteigen, da die Verordnung regelt, dass kein Schrott und Gerümpel dauerhaft oder jedenfalls länger auf dem Gehsteig abgeladen werden darf.

Thomas Ruppert wollte wissen, wer Buswartehallen räumt.

Generell wurde die Verordnung für wenig praktikabel gehalten. Der Bürgermeister stellte fest, dass es lediglich um die Erneuerung einer schon seit Jahrzehnten gültigen Vorschrift gehe. Über Details, nicht aber über die grundsätzliche Verordnung könne man sprechen.

Der Geschäftsleiter merkte an, dass für den Fall, dass die Gemeinde keine entsprechende Verordnung mehr erlässt, sie wohl eine Kehrmaschine anschaffen und den Kehr- und Räumdienst überall selbst übernehmen müsste. Dies löst normalerweise allerdings entsprechende Kehrgebühren aus. Nicht zuletzt geht es bei der Verordnung auch um haftungsrechtliche Belange und darum, dass die Gemeinde nicht für alles haften müssen.  

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die Oktobersitzung vertagt.