Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Die 7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Dammbach für die Benutzung für die gemeindlichen Friedhöfe wird wir folgt korrigiert:

 

§ 1

In § 4 wird der Absatz 2 um folgende Buchstaben e und f erweitert:

Buchstabe e – Öffnen und Schließen eines Urnengrabes incl. Herrichten zur Beisetzung, Auflegung des Blumenschmucks incl. 19 % MWST (Kränze und Schalen) 143 €

 

Buchstabe f – Öffnen und Schließen eines Kindergrabes incl. Herrichten zur Beisetzung, Auflegung des Blumenschmucks incl. 19 % MWST (Kränzen und Schalen) 262 €.

 

§ 2

Diese Korrektur tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Nachdem es sich bereits um die 7. Änderungsatzung handelt, wird der 1. Bürgermeister ermächtigt die Gebührensatzung der Gemeinde Dammbach für die Benutzung der gemeindlichen Friedhöhe gemäß Art. 8 KEG insgesamt neu komplett mit den derzeit gültigen und heute beschlossenen Zahlen zu veröffentlichen.

Einstimmig wurde dem Beschlussvorschlag zugestimmt.