Der Gemeinderat nimmt
den Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis. Für den Fall,
dass doch eine Baugenehmigung erforderlich ist, gibt der Gemeinderat das
gemeindliche Einvernehmen. Einstimmiger Beschluss (13:0).
Der Gemeinderat nimmt
den Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Kenntnis. Für den Fall,
dass doch eine Baugenehmigung erforderlich ist, gibt der Gemeinderat das
gemeindliche Einvernehmen. Einstimmiger Beschluss (13:0).