Einstimmig [12:0]
beschließt der Gemeinderat die verkehrsrechtliche Maßnahme in Form von
Sperrmarkierungen.
Zunächst sollen
temporäre Sperrmarkierungen aufgebracht werden.
Die Verwaltung wird
beauftragt, nach wirtschaftlichen Angeboten für temporäre Markierungen zu
suchen.
Wenn sich die
Maßnahme bewährt und sich die Parksituation dadurch bessert, werden permanente
Sperrmarkierungen angebracht.