Sollte das
Landratsamt feststellen, dass es sich nicht um einen Freisteller handelt wird
vorsorglich bereits das Einverständnis der Gemeinde erteilt. Einstimmiger
Beschluss 15:0.
Sollte das
Landratsamt feststellen, dass es sich nicht um einen Freisteller handelt wird
vorsorglich bereits das Einverständnis der Gemeinde erteilt. Einstimmiger
Beschluss 15:0.