Einstimmig [12:0]
stimmt der Gemeinderat dem Bauvorhaben mit den Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplans unter folgenden Bedingungen zu:
1. Die beiden Bauplätze müssen zu einem Baugrundstück verschmolzen werden.
2. Auf beiden Bauplätzen sind Kanal- und Wasserhausanschlüsse und dazugehörige
Schachtbauwerke vorhanden. Es muss dann sichergestellt werden, dass nur ein
Anschluss für das neue Wohnhaus genutzt wird, der andere Anschluss muss
stillgelegt werden.
Wenn beide Anschlüsse genutzt werden, sind zwei Wasseruhren zu installieren.