Beschluss: beschlossen

Die Verwaltung wird wie folgt beauftragt:

-          Prüfung, ob Erlass einer Satzung mit Verpflichtung zur Sauberhaltung des gesamten unbebauten Grundstückes möglich ist – bei Nichterfüllung mit Ersatzvornahme

-          Prüfung, ob es bereits Satzungen mit diesem Inhalt gibt