Mit der Bauvoranfrage wird beantragt, auf dem Grundstück im hinteren Bereich von Flur. 3339 ein Wohnhaus zu errichten . Zurzeit ist eine Erschließung des hinteren Grundstückteils nur über die Brunnenstraße möglich. Allerdings muss bei Grundstücksteilungen der Verursacher (Eigentümer) die Kosten für die Herstellung der Hausanschlüsse nicht nur bis zur Grundstücksgrenze, sondern insgesamt selbst zahlen.

Um die Zufahrt zu gewährleisten, sollten nicht nur eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden, sondern die Grundstücke tatsächlich gemessen und geteilt werden, sodass über das Grundstück Flur-Nr. 3338 zum Hinterliegergrundstück gefahren werden kann und in diesem Grundstück dann auch die Hausanschlüsse liegen.

Unter den vorgenannten Auflagen kann der Bauvoranfrage zugestimmt werden.

 

Da das Gebiet allerdings im Flächennutzungsplan als MD-Gebiet ausgewiesen ist, bestünde die Möglichkeit, im Zuge einer Dorfabrundung evtl. den Sommerweg, so wie im Flächennutzungsplan ausgewiesen, weiter zu erschließen.

Hier schlägt die Bürgermeisterin vor, die betroffenen Grundstückseigentümer anzuschreiben und zu fragen, ob ein generelles Interesse bestünde, hier eine Erschließung anzustreben. Die Erschließungskosten müssten allerdings zu 90% von den Eigentümern getragen werden.

Falls seitens der Eigentümer Interesse an einer Erschließung signalisiert werde, könne man im nächsten Schritt ans Landratsamt gehen und hier die notwendigen Verfahren abfragen.

Für die aktuell vorliegende Bauvoranfrage ist zurzeit nur eine Erschließung über die Brunnenstraße möglich.

Unter diesen Bedingungen empfiehlt der Bauausschuss, das gemeindliche Einvernehmen für die vorliegende Bauvoranfrage zu erteilen.